AGBs

AGBs

1.) Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter, namentlich die Firestorm Orga, vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Es sollte mindestens einmal gelesen und verstanden worden sein, bei Fragen steht die Orga natürlich gerne zur Verfügung.

2.) Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

3.) Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass aufgrund der Art der Veranstaltung ein erhöhtes Risiko für körperliche und seelische Belastung bestehen kann. Er ist bereit, dieses Risiko im üblichen Rahmen einer Endzeit Live Rollenspiel Veranstaltung zutragen.

4.) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Airsoft-Waffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. So weit sie den in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbstständig aus dem Gebrauch zunehmen. Die Orga behält es sich vor, stichprobenweise Kontrollen durchzuführen.

5.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, der Kontaktkampf ohne vorherige Absprache.

6.) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

7.) Der Teilnehmer verpflichtet sich bei Teilnahme an der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.

8.) Der Missbrauch von Drogen jeglicher Art ist verboten und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen! Gleiches gilt für den übermäßgen Genuss von Alkohol.